Sie besitzen ein Fahrzeug mit gültiger Vignette, aber dessen Registrierungsangaben wurden geändert und Sie wissen nicht, wie man die Änderung dieser Angaben beantragt?

1
Wann kann die Änderung der Angaben im Register von Vignettenzahlungen beantragt werden?

Im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen ist die Vignette zwischen den Fahrzeugen oder Anhängerfahrzeugen nicht übertragbar — mit Ausnahme jener Fälle, wie sie in der Bestimmung des § 116 Abs. 17 des Gesetzes Nr. 8/2009 (GBl.) zum Straßenverkehr und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der jeweils gültigen Fassung vorgesehen sind (Behaltung der Nummernschilder durch den bisherigen Fahrzeughalter).

In folgenden Fällen kann jedoch der Kunde die Änderung der Registrierungsangaben zum Fahrzeug bzw. Anhängerfahrzeug mit bezahlter und gültiger Vignette beantragen (nachstehend als „Antragsteller“ bezeichnet).

Die Änderung der Angaben im zentralen Register der Vignettenzahlungen kann beantragt werden, wenn es zur Änderung des amtlichen Fahrzeugkennzeichens und/oder des Zulassungslandes desselben Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs kommt und der ursprüngliche Inhaber die ursprünglichen Nummernschilder mi dem amtlichen Kennzeichen behalten hat, d.h. weder das Fahrzeug/Anhängerfahrzeug selbst, noch der Typ und die Gültigkeit der bezahlten Vignette werden geändert. Diese Änderung kann der Kunde vor allem in den folgenden Fällen beantragen:

  • Zulassung des Fahrzeugs im Fahrzeugregister der Slowakischen Republik,
  • Austausch der Nummernschilder, die nach Verlust oder Entwendung der Nummernschilder mit dem amtlichen Kennzeichen erfolgen kann, im Rahmen dessen es zur Änderung des Kennzeichens des Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs kommt.
2
Welche Angaben muss der Antrag beinhalten?

Der Antragsteller muss das Formular Antrag auf Änderung der Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen über das Internetportal www.eznamka.sk (im Teil Anträge, Anfragen und Reklamationen) ausfüllen, wobei er verpflichtet ist, dem Anbieter der Leistung zusammen mit dem Antrag die folgenden Unterlagen vorzulegen, die die Änderung des Kennzeichens des Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs nachweisen:

  • Fotokopie der ursprünglichen Zulassungsbescheinigung oder die Fotokopie des Versicherungsvertrags ausgestellt auf das ursprüngliche amtliche Fahrzeugkennzeichen, oder die Fotokopie der Bescheinigung zur Hauptuntersuchung/Abgasprüfung ausgestellt auf das ursprüngliche amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs,
  • Fotokopie der neuen Zulassungsbescheinigung,
  • Fotokopie der Bestätigung über die erfolgte Vignettenzahlung – einfache Rechnung oder der Bestätigung der Vignettenzahlung – Rechnung.
  • Im Falle einer Änderung des slowakischen amtlichen Fahrzeugkennzeichens auch die Fotokopie der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Schriftlichen Zustimmung des ursprünglichen Fahrzeugbetreibers zur Änderung im Verzeichnis der Vignettenzahlungen.
3
Wie ist der Antrag einzureichen?

Der Antragsteller kann einen ausgefüllten Antrag samt erforderlicher Anhänge (Unterlagen) dem Dienstleiter dieser Leistung auf die folgende Weise vorlegen:

  • • bei ausgewählten (in den Regionshauptstädten gelegenen Geschäftsstellen, deren Liste der Sektion Kontaktstellen, Teil Ausgewählte Geschäftsstellen zu entnehmen ist,
  • • direkt über das Internetportal www.eznamka.sk – Teil „Anträge, Anfragen, Reklamationen“ > Art der Einreichung „Antrag“ > Gegenstand „Antrag auf Änderung der Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen“ oder im Teil „Berichtigung und Änderung der Angaben der Autobahnvignette > „Änderung der Angaben der Autobahnvignette“

(In diesem Fall ist es notwendig, sämtliche obigen Unterlagen in elektronischer Form vorzulegen).

4
Wie erfolgt die Bearbeitung des Antrags?

Wenn der Antrag vollständig und begründet ist, wird der Anbieter der Dienstleistung Änderungen im Register der Vignettenzahlungen vornehmen und dem Antragsteller den Beleg „Bestätigung über die Änderung der Angaben zur Vignette“ ausstellen, den er im PDF-Format an die Kontakt-E-Mail-Adresse des Antragstellers senden wird. Falls der Antragsteller auch die Handynummer eingetragen hat, wird er die Bestätigung über die Änderung der Angaben zur Vignette auch mittels einer SMS-Nachricht bekommen.

5
Wo erhält man weitere Informationen?

Detaillierte Informationen über die Änderung von Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen finden/erhalten die Kunden:

  • • auf dem Internetportal www.eznamka.sk in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Änderung der Angaben im Register der Vignettenzahlungen,
  • • telefonisch über die Hotline des Anbieters der Dienstleistung unter 02 32777 777 (für Anrufe aus dem Ausland: +421 2 32777 777), wo die Telefonberater alle sonstigen, die Einreichung von jeweiligen Anträgen betreffenden Fragen klären werden. Die Verfügbarkeit der Hotline in einzelnen Kommunikationssprachen ist in der Sektion Kontakte zu finden.

 

Sämtliche Rechte und Pflichten der Kunden bei der Leistung der Vignettenzahlung werden durch einschlägige Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen der Erhebung von Vignettenzahlungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen geregelt, die der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Dokumente zum Herunterladen zu entnehmen sind.