Nach der Leistung der Vignettenzahlung haben Sie Fehler in den Registrierungsangaben zum Fahrzeug oder in Ihren Kontaktangaben gefunden und Sie wissen nicht, wie man diese korrigiert?

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1. Wann kann die Korrektur der Angaben im Register von Vignettenzahlungen beantragt werden

Im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen ist für die Richtigkeit der gelieferten Angaben bei Leistung der Vignettenzahlung ausschlieβlich der Kunde verantwortlich (für ausführliche Definition der Begriffe „Kunde“ und „Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch ), der auch für die Leistung von gerade einer Vignettenzahlung für ein einzigartiges Kennzeichen eines Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs sowie für gerade eine Gültigkeit der Vignettenzahlung (d.h. ein Typ der Vignette) die Verantwortung trägt. Deshalb ist der Kunde verpflichtet, sämtliche, von ihm gelieferten Angaben vor bzw. sofort nach der Leistung der Vignettenzahlung zu kontrollieren.

Im Einklang mit einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen hat der Kunde die Pflicht, falls die gelieferte Registrierungsangabe zum Fahrzeug/Anhängerfahrzeug falsch und/oder unvollkommen ist (d.h. er hat einen Fehler oder Schreibfehler im Kennzeichen und/oder im Land der Fahrzeugregistrierung gefunden), dem Erbringer der Dienstleistung die Korrektur, Ergänzung und/oder Änderung von Registrierungsdaten zum Fahrzeug umgehend nach der Feststellung dieser Tatsache zu melden, spätestens jedoch innerhalb von  15 Minuten nach der Lieferung dieser Angaben an den Erbringer der Dienstleistung (für ausführliche Definition des Begriffs „Erbringer der Dienstleistung“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch ).

Wenn die obengenannten Bedingungen erfüllt sind, kann der Kunde (nachstehend „Antragsteller“ genannt) bei dem Erbringer der Dienstleistung die Korrektur folgender falscher/unvollkommener Registrierungsangaben zum Fahrzeug oder Anhängerfahrzeug für den bezahlten Typ und die bezahlte Gültigkeit der Vignette (d.h. weder der Typ noch die Gültigkeit der bezahlten Vignette selbst wird nicht geändert) beantragen.

  • des Fahrzeug/Anhängerfahrzeugs,
  • Land der Registrierung des Fahrzeug/Anhängerfahrzeugs.
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Welche Angaben muss der Antrag beinhalten

Der Antragsteller hat das Formular Antrag auf Korrektur der Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen auszufüllen, wobei er verpflichtet ist, dem Erbringer der Dienstleistung nach dessen Aufforderung zusammen mit dem Antrag die folgenden, die Legitimität der Vornahme der Korrektur des Kennzeichens des Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs nachweisenden Unterlagen vorzulegen:

  • Fotokopie der  Zulassungsbescheinigung,
  • Fotokopie der  Bestätigung über Leistung der Vignettenzahlung – einfache Rechnung oder Bestätigung über Leistung der Vignettenzahlung – Rechnung.
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Wie ist der Antrag einzureichen

Der Kunde kann den Antrag auf Korrektur der Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen dem Erbringer der Dienstleistung innerhalb des in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen festgelegten Zeitraum auf die folgende Weise einreichen:

  • an der Geschäftsstelle, wo er die Vignette bezahlt hat,
    (in diesem Fall wird der Antrag auf Korrektur der Angaben zum Fahrzeug im Register von Vignettenzahlungen direkt vom Mitarbeiter der Geschäftsstelle empfangen),
  • direkt durch das Internetportal www.eznamka.sk “ > Art der Einreichung „Antrag“ > Gegenstand „Antrag auf Korrektur der Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen“, (diesem Fall ist es notwendig, den Antrag und alle obengenannten Unterlagen in elektronischer Form vorzulegen).
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Wie verläuft die Erledigung des Antrags

Wenn der Antrag auf Korrektur der Angaben zum Fahrzeug im Register von Vignettenzahlungen begründet ist, der Erbringer der Dienstleistung nimmt die Korrektur des Kennzeichens und/oder des Landes der Registrierung des Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs im Register von Vignettenzahlungen vor stellt dem Antragsteller den Beleg Bestätigung über die Änderung der Angaben zur Vignette aus, den er im PDF-Format an die Kontakt-E-Mail-Adresse des Antragstellers senden wird. Der Mitarbeiter der Geschäftsstelle wird diesen Beleg dem Antragsteller auf Wunsch auch in gedruckter Form ausstellen. Falls der Antragsteller auch die Handynummer eingetragen hat, wird er die Bestätigung über die Änderung der Angaben zur Vignette auch mittels einer SMS-Nachricht bekommen.

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Wo bekommt man weitere Informationen

Eingehende Informationen über die Änderung von Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen finden/bekommen die Kunden:

  • auf dem Internetportal www.eznamka.sk in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Leistung der Vignettenzahlung bzw. Methode der Leistung der Vignettenzahlung ,
  • telefonisch an der Hotline des Erbringers der Dienstleistung unter 02 32777 777 (für Anrufe aus dem Ausland:+421 2 32777 777), wo die Telefonberater alle sonstigen, die Einreichung von jeweiligen Anträgen betreffenden Fragen klären werden. Die Verfügbarkeit der Hotline in einzelnen Kommunikationssprachen ist in der Sektion Kontakte  zu finden.

Alle Rechte und Pflichten der Kunden bei der Leistung der Vignettenzahlung werden durch einschlägige Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen, die in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Dokumente zum Herunterladen  (für ausführliche Definition des Begriffs „Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch ) zu finden sind, geregelt.