14. 12. 2015 |
Pressemitteilung
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Author
NDS

Befreiung von der Zahlung

In diesem Jahr war es ausreichend, wenn die Inhaber des Schwerbehindertenparkausweises das Fahrzeug, das sie von der Zahlung befreien wollten, im Vorfeld durch Absendung eines Antrags an die Adresse der Nationalen Autobahngesellschaft registrierten.
Nach der Registrierung sandte die Nationale Autobahngesellschaft dem Kraftfahrer an seine Adresse die „Bestätigung über Fahrzeugregistrierung“.  

 

Was nicht geändert wird

Die Registrierung der Befreiung von der Zahlung aus dem Jahr 2015 gilt auch für das Jahr 2016. Das bedeutet, dass die in diesem Jahr vorhandenen Registrierungen der befreiten Fahrzeuge auch im nächsten Jahr gültig bleiben. Die befreiten Fahrzeuge müssen die Registrierung nicht erneut beantragen.

 

Falls der Inhaber des Schwerbehindertenparkausweises den Antrag auf Befreiung von der Zahlung noch nicht abgesandt hat, kann er so bis zum 31.12.2015 auf die traditionelle Weise wie bisher tun. Auf der Webseite www.dialnicnenalepky.sk findet er eine einfache Anleitung, wie die Befreiung von der Zahlung zu beantragen ist. Auf dieser Webseite zugleich die zur Einreichung des Antrags notwendigen Formulare zu finden. Den Antrag auf Befreiung von der Zahlung haben die Inhaber des Schwerbehindertenparkausweises bis zum 31.12.2015 an die Adresse der Nationalen Autobahngesellschaft zu senden. 

 

  • die Registrierung der Befreiung von der Zahlung ist von dem in der „Bestätigung über Fahrzeugregistrierung“ angeführten Tag gültig, sofern die Registrierungsbedingungen in der Zwischenzeit nicht geändert wurden (die Beendigung der Gültigkeit des Schwerbehindertenparkausweises)

 

Was wird geändert

Ab 1.1.2016 wird das Verfahren für die Einreichung des Antrags auf Befreiung von der Zahlung geändert. Ab diesem Datum sind nämlich die Anträge direkt durch das Internetportal www.eznamka.sk oder mittels ausgewählter, in den Regionalstädten befindlicher Geschäftsstellen einzureichen. Die Liste dieser Geschäftsstellen sind auf der Webseite www.eznamka.sk zu finden.

 

Ab 1.1.2016 wird es nicht möglich sein, die Befreiung von der Zahlung per Post zu beantragen. Alle notwendigen Informationen und die zur Einreichung des Antrags erforderlichen Formulare werden ab 1.1.2016 auf der obengenannten Webseite verfügbar sein. 

 

 

Quelle:

Nationale Autobahngesellschaft (Národná diaľničná spoločnosť, a.s.)