31. 12. 2016 |
Pressemitteilung
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Author
Skytoll

Die Zulassung der Befreiung von Bezahlung aus dem Jahr 2016 gilt auch für das Jahr 2017. Das heißt, dass die bestehenden Zulassungen der befreiten Fahrzeuge  auch im nächstem Jahre gültig bleiben. Die befreiten Fahrzeuge müssen die Zulassung nicht erneut beantragen.

  • Die Zulassung der Befreiung von der Bezahlung ist gültig, solange die Zulassungsbedingungen unverändert sind (Beendigung der Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte)

Seit dem 1.1.2016 wurde die Vorgehensweise für die Antragsstellung auf die Befreiung von der Zahlung geändert. Seit diesem Datum werden die Anträge direkt über das Internetportal www.eznamka.sk oder mittels der ausgewählten Geschäftsstellen gestellt. Die Anträge auf die Befreiung von der Bezahlung werden nicht mehr per Post auf die Anschrift unserer Gesellschaft gesendet. 

Komfortable Zulassung

Falls Sie der Besitzer des Parkausweises für Behinderte sind und die Zulassung Ihres Fahrzeugs noch nicht beantragt haben, ist die Zulassung auch elektronisch auf der Webseite www.eznamka.sk möglich.

  • Im Teil „Antrag, Anlass, Beanstandung stellen“ (blaue Schaltfläche) und anschließend im Menü „Antrag“ und „Antrag auf Befreiung des Fahrzeugs“ auswählen.

Die Zulassung der Befreiung von Bezahlung ist jedoch auch auf den ausgewählten
Verkaufsstellen in Bratislava, Trnava, Trenčín, Nitra, Žilina, Banská Bystrica, Prešov und Košice möglich. Die genaue Anschrift der Verkaufsstellen finden Sie auf der Seite www.eznamka.sk.

Für die Zulassung ist Folgendes benötigt

  • Kopie des Parkausweises für Behinderte
  • Kopie der Bescheinigung über die Fahrzeugzulassung oder  des Fahrzeugbriefs

Wichtig zu wissen

Die Befreiung von Bezahlung bezieht sich nur auf das Fahrzeug, das als befreit zugelassen wurde. Die mautpflichtigen Autobahnstrecken können Sie nach der Zulassung des Fahrzeugs auch dann nutzen, wenn in dem Fahrzeug der Besitzer des Parkausweises für Behinderte nicht sitzt. Die Bedingung ist jedoch, dass das Fahrzeug ordentlich zugelassen und von Bezahlung befreit wurde.

Hilfe auf der Kunden-Line

Mit jeder Frage betreffs der elektronischen Autobahnvignetten können Sie sich auf die Kunden-Line wenden.

  • Kontakt – 02/32 777 777
  • Montags bis Sonntags – Nonstop