Das Netz der begrenzten Autobahn- und Schnellverkehrsstraβenabschnitte (nachstehend „begrenzte Straβenabchnitte“ genannt),  die im Einklang mit den anwendbaren Bestimmungen des Gesetzes Nr. 488/2013 Slg. über Vignette und über die Änderung und Ergänzung bestimmte Gesetze in der gültigen Fassung (nachstehend „das Gesetz Nr. 488/2013 Slg. über Vignette in der gültigen Fassung“ oder „das Gesetz“ genannt) nach geleisteter Vignettenzahlung genutzt werden können, ist mit erforderlichen Verkehrszeichen gekennzeichnet und besteht zurzeit aus ungefähr 622 km von Autobahnen D1, D2, D3 und D4 sowie Schnellverkehrsstraβen R1, R2, R4 und R6.

Informative Liste der begrenzten vignettenpflichtigen Straβenabschnitte wird von dem Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen festgesetzt, der in Übereinstimmung mit der Bestimmung des § 8 des Gesetzes Nr. 488/2013 Slg. über Vignette in der gültigen Fassung die Nationale Autobahngesellschaft (Národná diaľničná spoločnosť, a. s.) ist. Die aktuelle Liste der begrenzten Straβenabschnitte einschlieβlich der illustrativen Informationskarte, die das Netz der begrenzten vignettenpflichtigen Straβenabschnitte der Slowakischen Republik darstellt, befindet sich auf der Website des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen.