Gesetzgebung der Slowakischen Republik
Die grundlegende legislative Vorschrift im Bereich der elektronischen Erhebung, Registrierung und Kontrolle der Vignettenzahlungen ist:
- das Gesetz Nr. 488/2013 Slg. über Vignette und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der gültigen Fassung (nachstehend „das Gesetz Nr. 488/2013 Slg. über Vignette in der gültigen Fassung“ oder „das Gesetz“ genannt), wodurch Folgendes geregelt wird:
- Erhebung der Vignettenzahlung für die Nutzung begrenzter Autobahn- und Schnellverkehrsstraβenabschnitte (nachfolgend „begrenzte Straβenabschnitte“),
- Rechte und Pflichten der Nutzer der begrenzten Straβenabschnitten,
- Zuständigkeitsbereich der Staatsverwaltungsbehörden,
- Zuständigkeitsbereich des Vignettenerhebungsverwalters,
- Kontrollausübung
- Verantwortung und Sanktionen für die Verletzung der durch dieses Gesetz festgelegten Pflichten.
Zusammenhängende Rechtsvorschriften und Durchführungsbestimmungen der untergesetzlichen Rechtsform im Bereich der Vignetten werden vornehmlich durch Folgendes repräsentiert:
- Verordnung der Regierung Nr. 410/2014 Slg. zur Festlegung der Vignettenzahlung für die Nutzung begrenzter Autobahn- und Schnellverkehrsstraβenabschnitte in der gültigen Fassung (nachstehend „die Verordnung der slowakischen Regierung Nr. 410/2014 Slg. zur Höhe der Vignettenzahlung in der gültigen Fassung“ oder „die Verordnung“ genannt).
Die obengenannten Rechtsvorschriften sind auch auf dem Internetportal www.zbierka.sk und/oder unter https://www.slov-lex.sk/vyhladavanie-pravnych-predpisov zu finden.
Gesetzgebung der Europäischen Union
Übernommene verbindliche Rechtsakte der Europäischen Union im Bereich der Vignetten umfassen vor allem:
- Die Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über Gebühren für die Nutzung von Verkehrsinfrastruktur durch schwere Lastkraftwagen (Sonderausgabe ABl. EU, Kap. 7/zv.4; ABl. EG L 187, 20. 7. 1999) in der Fassung der Richtlinie 2006/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 (ABl. EU L 157, 9. 6. 2006), der Richtlinie 2006/103/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU L 363, 20. 12. 2006), der Richtlinie 2011/76/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 (ABl. EU L 269, 14. 10. 2011) und der Richtlinie 2013/22/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. EU L 158, 10. 06. 2013).