Sie besitzen dasselbe Fahrzeug mit gültiger Vignette, aber dessen Registrierungsangaben wurden geändert und Sie wissen nicht, wie man die Änderung von diesen Angaben beantragt?
Im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen ist die Vignette unter den Fahrzeugen oder Anhängerfahrzeugen nicht übertragbar.
In folgenden Fällen kann jedoch der Kunde (für ausführliche Definition der Begriffe „Kunde“ und „Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch) die Änderung der Registrierungsangaben zum Fahrzeug bzw. Anhängerfahrzeug mit bezahlter und gültiger Vignette beantragen (nachstehend „Antragsteller“ genannt).
Die Änderung der Angaben im zentralen Register von Vignettenzahlungen kann beantragt werden, wenn es zur Änderung des Kennzeichens und/oder des Landes der Registrierung desselben Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs kommt, d.h. weder das Fahrzeug/Anhängerfahrzeug selbst noch der Typ und die Gültigkeit der bezahlten Vignette werden geändert. Diese Änderung kann der Kunde vor allem in den folgenden Fällen beantragen:
- Anmeldung des Fahrzeugs im Register der Fahrzeuge der Slowakischen Republik aus einem anderen Bezirk oder einem anderen Staat,
- Austausch der Nummernschilder, die nach Verlust oder Entwendung der Nummernschilder erfolgen kann, im Rahmen von welchem es zur Änderung des Kennzeichens des Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs kommt.
Der Antragsteller hat das Formular Antrag auf Änderung der Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen auszufüllen, wobei er verpflichtet ist, dem Erbringer der Dienstleistung zusammen mit dem Antrag die folgenden, die Vornahme der Änderung des Kennzeichens des Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs nachweisenden Unterlagen vorzulegen:
- Fotokopie der ursprünglichen Zulassungsbescheinigung, eventuell die Fotokopie der Bestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung (die sog. „Weiβe Karte“) ausgestellt für das ursprüngliche Kennzeichen des Fahrzeugs, oder die Fotokopie des Versicherungsvertrags ausgestellt auf das ursprüngliche amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, oder die Fotokopie der Bescheinigung zur Hauptuntersuchung/Abgasprüfung ausgestellt auf das ursprüngliche amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs,
- Fotokopie der neuen Zulassungsbescheinigung,
- Fotokopie der Bestätigung über Leistung der Vignettenzahlung – einfache Rechnung oder der Bestätigung über Leistung der Vignettenzahlung – Rechnung.
Der Antragsteller kann einen ausgefüllten Antrag samt erforderlichen Anhängen (Unterlagen) dem Erbringer der Dienstleistung auf die folgende Weise einreichen:
- an ausgewählten, in den Regionalstädten befindlichen Geschäftsstellen, deren Liste in der Sektion Kontaktstellen, Teil Ausgewählte Geschäftsstellen, zu finden ist
- direkt durch das Internetportal www.eznamka.sk – Teil „Anträge, Anfragen, reklamationen“ > Art der Einreichung „Antrag“ > Gegenstand „Antrag auf Änderung der Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen“,
(diesem Fall ist es notwendig, den Antrag und alle obengenannten Unterlagen in elektronischer Form vorzulegen).
Wenn der Antrag komplett und begründet ist, nimmt Erbringer der Dienstleistung (für ausführliche Definition des Begriffs „Erbringer der Dienstleistung“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch), die Änderungen im Register der Vignettenzahlungen vor und stellt dem Antragsteller den Beleg Bestätigung über die Änderung der Angaben zur Vignette aus, den er im PDF-Format an die Kontakt-E-Mail-Adresse des Antragstellers senden wird. Falls der Antragsteller auch die Handynummer eingetragen hat, wird er die Bestätigung über die Änderung der Angaben zur Vignette auch mittels einer SMS-Nachricht bekommen.
Eingehende Informationen über die Änderung von Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen finden/bekommen die Kunden:
- auf dem Internetportal www.eznamka.sk in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Leistung der Vignettenzahlung bzw. Methode der Leistung der Vignettenzahlung,
- telefonisch an der Hotline des Erbringers der Dienstleistung unter 02 32777 777 (für Anrufe aus dem Ausland:+421 2 32777 777), wo die Telefonberater alle sonstigen, die Einreichung von jeweiligen Anträgen betreffenden Fragen klären werden. Die Verfügbarkeit der Hotline in einzelnen Kommunikationssprachen ist in der Sektion Kontakte zu finden.
Alle Rechte und Pflichten der Kunden bei der Leistung der Vignettenzahlung werden durch einschlägige Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen, die in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Dokumente zum Herunterladen (für ausführliche Definition des Begriffs „Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch) zu finden sind, geregelt.