Ausgewählte, mit dem Logo „E-Vignette“ gekennzeichnete Geschäftsstellen befinden sich in 8 Regionalstädten der Slowakischen Republik.

Ausgewählte Geschäftsstellen bieten den Kunden (für ausführliche Definition des Begriffs „Kunde“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch) vor allem den folgenden Umfang der Dienstleistungen:

  • Leistung der Vignettenzahlung in bar und bargeldlos mit einer Zahlungskarte,
  • Lieferung von Informationen über das Verfahren für die Geltendmachung/Einreichung der Reklamation,
  • Lieferung von allgemeinen Informationen über die Pflicht zur Vignettenzahlung, die Höhe der Vignettenzahlungen (d.h. über aktuelle Typen und Preise der Vignetten).

Zusätzlich zu den obengenannten Kundendienstleitungen stellen ausgewählte Geschäftsstellen Folgendes sicher:

  • Empfang der zwecks der Registrierung eines vignettenfreien Fahrzeugs oder Fahrzeugzugs im zentralen Register von Vignettenzahlungen notwendigen Anträgen und Unterlagen,
  • Empfang von Anträgen auf und Unterlagen zur Vornahme der Änderung von Registrierungsangaben im zentralen Register der Vignettenzahlungen im Falle einer Änderung des Kennzeichens des und/oder des Landes der Fahrzeug-/Anhängerfahrzeugregistrierung (d.h. weder das Fahrzeug/Anhängerfahrzeug noch der Typ und die Gültigkeit der Vignette werden geändert).

Detailierte Informationen über das Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf Registrierung eines vignettenfreien Fahrzeugs/Fahrzeugzugs und jeweiligen Dokumenten sind in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Registrierung von vignettenfreien Fahrzeugen, zu finden.

Die Informationen über das Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf Änderung von Registrierungsangaben zum Fahrzeug/Fahrzeugzug im zentralen Register von Vignettenzahlungen und jeweiligen Unterlagen sind in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Änderung von Angaben im Register der Vignettenzahlungen, zu finden.

Die aktuelle Liste des Netzes der Geschäftsstellen, an welchen es möglich ist, unter anderem den Antrag auf und Unterlagen zur Registrierung eines vignettenfreien Fahrzeugs oder den Antrag auf oder Unterlagen zur Vornahme der Änderung von Angaben im zentralen Register von Vignettenzahlungen einzureichen, ist in dieser Sektion, Teil Liste der Geschäftsstellen und Selbstbedienungsanlagen, zu finden.

 

Alle sonstigen Einzelheiten über die Geschäfts- und Kommunikationskundenkanäle sowie über den Umfang der erbrachten Dienstleistungen befinden sich in den einschlägigen Allgemeinen Zahlungsbedingungen der Autobahnvignette des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen (für ausführliche Definition des Begriffs „Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch), die in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Dokumente zum Herunterladen, zu finden sind.

 

Liste der ausgewählten Geschäftsstellen