Der Kunde (für ausführliche Definition des Begriffs „Kunde“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch) kann die Vignettenzahlung wie folgt leisten:

  • in bar und/oder bargeldlos mit einer Zahlungskarte an den mit dem Logo „eznamka“ markierten Geschäftsstellen,
  • bargeldlos mit einer Zahlungskarte durch das Internetportal „eznamka“,
  • bargeldlos mit einer Zahlungskarte mittels der mobilen Applikation „eznamka“ für mobile Geräte,
  • bargeldlos mit einer Zahlungskarte mittels Selbstbedienungsanlagen, die vor allem im Rahmen der Geschäftsstellen an Grenzübergängen angebracht sind.

Die Liste der Zahlungskarten, die zwecks der Bezahlung der Vignette/Leistung der Vignettenzahlung vom Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlungen akzeptiert werden, ist in dieser Sektion, Teil  Dokumente zum Herunterladen (für ausführliche Definition des Begriffs „Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch) zu finden.

Der Erbringer der Dienstleistung (für ausführliche Definition des Begriffs „Erbringer der Dienstleistung“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch) stellt dem Kunden bezüglich der Leistung der Vignettenzahlung den Beleg Bestätigung über Vignettenzahlung, vereinfachte Rechnung und bei kollektiven Zahlungen für Vignetten durch das Internetportal den Beleg Zahlungsbestätigung, Rechnung aus.

Diese Belege beinhalten alle erforderlichen, in den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 222/2004 Slg. über Mehrwertsteuer in der gültigen Fassung für eine vereinfachte Rechnung/Rechnung festgelegten Angaben und zugleich alle die in einschlägigen Bestimmungen der Gesetzes Nr. 488/2013 Slg. über Vignette und über die Änderung bestimmter Gesetze in der gültigen Fassung (nachstehend „das Gesetz Nr. 488/2013 Slg. über Vignette in der gültigen Fassung“ genannt) für die Bestätigung über Vignettenzahlung vorgeschriebenen Angaben.

 

DIE HÄUFIGSTEN URSACHEN NICHT ERFOLGREICHER UND NICHT BEENDETER ZAHLUNGEN mit Zahlungskarten im Internetportal

Die häufigsten Ursachen liegen auf Seiten des Kunden bzw. des Herausgebers der Zahlungskarte, dies sind insbesondere die Kombination der Einstellungen und der Konfiguration des Browsers und/oder der falschen Überprüfung der Zahlung bei Nutzung des Zahlungsportals.

Seit Januar 2021 trat die Regulierung der Europäischen Union mit der Bezeichnung PSD2 (Payment Service Directive 2) in der Praxis in Kraft, die eine Änderung im Bereich der Sicherheit und Einheitlichkeit von Zahlungen im Rahmen der EU mit sich brachte. Als Bestandteil der Regulierung wurde die technische Spezifikation RTS (Regulatory Technical Standards) zur Verstärkung des Niveaus des Sicherheitsschutzes und zur Reduzierung des Volumens von Finanzbetrug herausgegeben. Eine Schlüsselanforderung ist die sog. SCA (Strong Consumer Autentification), was eine Kennzeichnung für die Anforderung an eine starke Überprüfung der Nutzer bei Fernzahlungen ist, d. h., dass zum Zeitpunkt der Transaktion weitere verpflichtende Niveaus der Authentifizierung und der Überprüfung der Nutzer bei Online-Zahlungen gefordert werden.

Für die erfolgreiche Durchführung der Zahlung mittels Zahlungsportal und Zahlungskarte stellen Sie bitte sicher, dass:

  • für Ihre Zahlungskarte Internetzahlungen erlaubt sind,
  • Sie ausreichend Mittel auf dem Konto/der Karte haben und das festgelegte Limit für die betreffende Zahlungskarte nicht überschreiten,
  • Ihre Karte nicht abgelaufen ist (das Ablaufdatum finden Sie auf der Zahlungskarte),
  • der Typ Ihrer Zahlungskarte unterstützt wird,
  • Sie im Sinne der Empfehlungen Ihrer Hausbank verfahren.

Wenn Ihre Bank eine zusätzliche Absicherung der Überprüfung Ihrer Zahlung fordert und anwendet, kontrollieren Sie bitte die richtige Eingabe des Codes (z. B. 3D secure), oder die Bestätigung der Zahlung in der Banksoftware.

Was die Konfigurierung des Internetbrowsers und seiner Zusatzmodule betrifft, empfehlen wir zum Zeitpunkt der Durchführung der Bezahlung der Vignette:

  • nicht den Internetbrowser Internet Explorer zu benutzen,
  • keine Erweiterungen (Zusatzmodule/Addons) des Typs Werbeblocker (AdBlock u. Ä.) zu benutzen,
  • keine Erweiterungen (Zusatzmodule/Addons) benutzen, die mit Cookies und temporären Dateien im Browser manipulieren,
  • nicht den Button “Zurück” im Internetbrowser zu verwenden, sondern statt dessen die Bedienelemente zu benutzen, die auf der Seite dargestellt sind,
  • den Internetbrowser nicht im Regime Inkognito zu benutzen,
  • nach Realisierung der Zahlung im Zahlungsprozess den Reiter des Browsers auf der Seite des Zahlungsportals nicht zu schließen und auf die Umleitung zurück zur Seite eznamka zu warten, auf der Sie den Prozess der Bezahlung beenden und wo die Bestätigung der Bezahlung der Vignette angezeigt wird,
  • die Zahlung so bald wie möglich zu beenden, hinsichtlich des Limits der Bankschnittstelle und der Applikation idealerweise binnen 3 Minuten.

Der Zahlungsprozess für die elektronische Vignette kann erst im Moment der Ausstellung der „Bestätigung der Bezahlung der Vignette“ im elektronischen System der Mauterhebung und Evidenz der Bezahlung der Vignetten als erfolgreich und beendet gelten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Bezahlung erfolgreich war, kontrollieren Sie bitte die Existenz und den Gültigkeitszeitraum der Vignette über die Funktion „Kontrolle der Gültigkeit der Vignette”, bzw. in der mobilen Applikation eznamka, oder unter Kundenhotline.

Sonstige, die Vignettenzahlung betreffende Einzelheiten sind in den einschlägigen Allgemeinen Zahlungsbedingungen der Autobahnvignette des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen, die in dieser Sektion, Teil Dokumente zum Herunterladen, zu finden sind, festgelegt.