Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, können Sie uns Ihre Frage mittels Einreichung - Menu Vignetten > Antrag, Anfrage, Reklamation einreichen senden.

Der vom Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlungen, Národná diaľničná spoločnosť, a. s. (Nationale Autobahngesellschaft) genehmigte Umfang des Netzes der Geschäftsstellen, an welchen die Vignetten verkauft werden, ist zurzeit voll. Für die Zukunft schlieβen wir jedoch die Erweiterung und Optimierung dieses Netzes nicht aus.

Senden Sie uns bitte Ihre Nachfrage in Form von Einreichung (im Teil Vignetten – Antrag, Anfrage, Reklamation einreichen) und bei zukünftiger Optimierung bzw. Erweiterung des Netzes der Geschäftsstellen werden wir auch Ihre Nachfrage in Erwägung ziehen. Falls Interesse besteht, werden wir uns an Sie wenden.

Bei der Leistung der Vignettenzahlung muss das Kennzeichen ohne Leerzeichen und Bindestrichen eingegeben werden. Beim kollektiven Einkauf ist es notwendig, einzelne Kennzeichen mit Komma, Leerzeichen oder einer neuen Zeile zu trennen, wobei höchstens 500 Kennzeichen angeführt werden können.

Die mobile Applikation mit dem Namen „eznamka“ ist für Mobiltelefone/Geräte und Tabletcomputer mit Betriebssystemen iOS 6.0 und höher (bei Apple AppStore) und Android 2.3.3 und höher (bei Google PlayStore) erhältlich. Am einfachsten finden Sie diese direkt im mobilen Gerät nach dem Öffnen des einschlägigen Online-Geschäfts nach Eingabe des Suchbegriffs „eznamka“.

Sollte die Einstellung des SPAM-Filters erforderlich sein, empfehlen wir, die ganze Domain eznamka.sk zuzulassen, damit Sie auch in der Zukunft eventuelle Nichtzustellung einer E-Mail vermeiden (sollte beispielsweise die Adresse vor @ geändert werden).

Sollte auf Ihrer Zahlungskarte der Name des Inhabers nicht angeführt sein, benutzen Sie bitte eine andere Karte, oder wenden Sie sich an Ihre Bank mit der Frage, ob die jeweilige Karte für die Leistung der Vignettenzahlung benutzt werden kann, und erkundigen Sie sich nach der richtigen Vorgehenssweise.

Die Applikation „eznamka“ übernimmt die Einstellungen der Sprache aus dem Betriebssystem des mobilen Geräts. Die Einstellung des mobilen Geräts ist dessen Eigentümer überlassen. Nötigenfalls empfehlen wird die Änderung der Sprache in den Einstellungen des mobilen Geräts.

Die Nichtzusendung der Kurznachricht mit dem Verifizierungscode wurde wahrscheinlich durch die Eingabe der Telefonnummer im falschen Format verursacht. Bei der Registrierung ist es notwendig, die Telefonnummer im internationalen Format einzugeben, d.h. +421999123456.

Wir können Ihnen derzeit den Sammeleinkauf und die Zahlung mittels des Internetportals www.eznamka.sk mit der Aufteilung der Fahrzeuge in 500 Einheiten oder Partien gemäß dem Limit der Zahlungskarte oder mittels einer Bestellung mit aufgeschobener Gültigkeit der Vignetten anbieten.

Die Zusendung der Registrierungskurznachricht mit dem Verifizierungscode ist kostenlos.

Die häufigsten Ursachen liegen auf Seiten des Kunden bzw. des Herausgebers der Zahlungskarte, dies sind insbesondere die Kombination der Einstellungen und der Konfiguration des Browsers und/oder der falschen Überprüfung der Zahlung bei Nutzung des Zahlungsportals.

Seit Januar 2021 trat die Regulierung der Europäischen Union mit der Bezeichnung PSD2 (Payment Service Directive 2) in der Praxis in Kraft, die eine Änderung im Bereich der Sicherheit und Einheitlichkeit von Zahlungen im Rahmen der EU mit sich brachte. Als Bestandteil der Regulierung wurde die technische Spezifikation RTS (Regulatory Technical Standards) zur Verstärkung des Niveaus des Sicherheitsschutzes und zur Reduzierung des Volumens von Finanzbetrug herausgegeben. Eine Schlüsselanforderung ist die sog. SCA (Strong Consumer Autentification), was eine Kennzeichnung für die Anforderung an eine starke Überprüfung der Nutzer bei Fernzahlungen ist, d. h., dass zum Zeitpunkt der Transaktion weitere verpflichtende Niveaus der Authentifizierung und der Überprüfung der Nutzer bei Online-Zahlungen gefordert werden.

Für die erfolgreiche Durchführung der Zahlung mittels Zahlungsportal und Zahlungskarte stellen Sie bitte sicher, dass:

  • für Ihre Zahlungskarte Internetzahlungen erlaubt sind,
  • Sie ausreichend Mittel auf dem Konto/der Karte haben und das festgelegte Limit für die betreffende Zahlungskarte nicht überschreiten,
  • Ihre Karte nicht abgelaufen ist (das Ablaufdatum finden Sie auf der Zahlungskarte),
  • der Typ Ihrer Zahlungskarte unterstützt wird,
  • Sie im Sinne der Empfehlungen Ihrer Hausbank verfahren.

Wenn Ihre Bank eine zusätzliche Absicherung der Überprüfung Ihrer Zahlung fordert und anwendet, kontrollieren Sie bitte die richtige Eingabe des Codes (z. B. 3D secure), oder die Bestätigung der Zahlung in der Banksoftware.

Was die Konfigurierung des Internetbrowsers und seiner Zusatzmodule betrifft, empfehlen wir zum Zeitpunkt der Durchführung der Bezahlung der Vignette:

  • nicht den Internetbrowser Internet Explorer zu benutzen,
  • keine Erweiterungen (Zusatzmodule/Addons) des Typs Werbeblocker (AdBlock u. Ä.) zu benutzen,
  • keine Erweiterungen (Zusatzmodule/Addons) benutzen, die mit Cookies und temporären Dateien im Browser manipulieren,
  • nicht den Button “Zurück” im Internetbrowser zu verwenden, sondern statt dessen die Bedienelemente zu benutzen, die auf der Seite dargestellt sind,
  • den Internetbrowser nicht im Regime Inkognito zu benutzen,
  • nach Realisierung der Zahlung im Zahlungsprozess den Reiter des Browsers auf der Seite des Zahlungsportals nicht zu schließen und auf die Umleitung zurück zur Seite eznamka zu warten, auf der Sie den Prozess der Bezahlung beenden und wo die Bestätigung der Bezahlung der Vignette angezeigt wird,
  • die Zahlung so bald wie möglich zu beenden, hinsichtlich des Limits der Bankschnittstelle und der Applikation idealerweise binnen 3 Minuten.

Mit dem Antrag auf Zusendung einer Kopie des die Leistung der Vignettenzahlung nachweisenden Steuerbelegs wenden Sie sich bitten telefonisch an die Kundenhotline unter 02/32 777 777.

Der Kunde wird über das bevorstehende Gültigkeitsende der Vignettenzahlung 3 Tage vor dem Ablauf der Vignettengültigkeit informiert, soweit er wenigstens eine der Kontaktangaben (E-Mail, Telefonnummer) eingegeben hat. An die bei der Leistung der Vignettenzahlung eingegebene Kontaktangaben (E-Mail, Telefonnummer) wird eine Kurznachricht/E-Mail mit der Information über das bevorstehende Gültigkeitsende der Vignettenzahlung geschickt.