Sie brauchen schleunigst die Vignettenzahlung zu leisten, aber sie kennen all die Zahlungsmöglichkeiten nicht und Sie wissen nicht, welche die schnellste ist?
Die Leistung der Vignettenzahlung per Internet ist die schnellste und bequemste Art und Weise, auf welche sich die Kunden (für ausführliche Definition des Begriffs „Kunde“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch ) die Vignette besorgen können. Somit vermeiden sie eventuelle Sanktionen für die Nichteinhaltung der Pflicht zur Vignettenzahlung bei der Nutzung der begrenzten Autobahn- und Schnellverkehrsstraβenabschnitte in der Slowakischen Republik, die mehrfach höher sind als die Vignettenpreise selbst.
Bei Leistung der Vignettenzahlung per Internet brauchen die Kunden die Geschäftsstelle nicht persönlich zu besuchen, sondern können die Zahlung jederzeit und überall, wo ein Internetanschluss verfügbar ist, leisten. Ein weiterer Vorteil der Leistung der Vignettenzahlung per Internet ist die Möglichkeit sofortiger Kontrolle der Richtigkeit der eingetragenen Registrierungsangaben zum Fahrzeug sowie zum Typ und zur Gültigkeit der erforderlichen Vignette noch vor der Leistung der Vignettenzahlung selbst.
Auf der Startseite der Internetportals www.eznamka.sk hat der Kund die Taste Leistung der Vignettenzahlung zu drücken.
Im nächsten Fenster wählt der Kunde die Methode des Einkaufs – in Abhängigkeit davon, ob er die Vignette für ein Fahrzeug oder ein Anhängerfahrzeug kaufen will bzw. ob er einen Typ der Vignette für mehrere Fahrzeuge oder Anhängerfahrzeuge kaufen will – einfacher bzw. kollektiver Einkauf.
Im denselben Fenster hat der Kunde auch den Typ des Fahrzeugs, für welches er die Vignettenzahlung leisten möchte (Fahrzeug bzw. Anhängerfahrzeug) sowie den erforderlichen Typ der Vignette (365-Tages-Vignette, 30-Tages-Vignette, 10-Tages-Vignette bzw. 1-Tages-Vignette) zu wählen. Anschlieβend drückt er die Taste Kaufen
Bei Leistung der Vignettenzahlung für ein Fahrzeug oder Anhängerfahrzeug (einfacher Einkauf) trägt der Kunde im Formularfenster die folgenden obligatorischen, mit einem Stern gekennzeichneten Angaben ein:
- Registrierungsangaben zum Fahrzeug:
- Kennzeichen (Nummernschild) und Land der Fahrzeugregistrierung,
(das Kennzeichen ist ohne Leerstellen, Bindestriche und sonstigen zusätzlichen Zeichen einzutragen).
- Kennzeichen (Nummernschild) und Land der Fahrzeugregistrierung,
- Gültigkeit der Vignette
(bei 365-Tages-Vignette, 30-Tages-Vignette, 10-Tages-Vignette und 1-Tages-Vignette hat der Kunde das Datum des Beginns der Vignettengültigkeit einzutragen).
- Kontaktangaben zum Kunden:
- E-Mail-Adresse, eventuell Handynummer,
(die Telefonnummer muss ohne Leerstellen im internationalen Format eingetragen werden, z.B. für die Slowakei mit der Vorauswahl +421 vor der Telefonnummer, wobei die erste Null aus der Vorauswahl der Handynummer ausgelassen wird).
- E-Mail-Adresse, eventuell Handynummer,
Bei der Bezahlung eines Typs der Vignette für mehrere Fahrzeuge oder Anhängerfahrzeuge (kollektiver Einkauf) hat der Kunde im Formularbildschirm die folgenden obligatorischen, mit einem Stern gekennzeichneten Angaben einzutragen:
- Registrierungsangaben zu den Fahrzeugen:
- Kennzeichen (Nummernschild) und Land der Fahrzeugregistrierung,
(das Kennzeichen ist ohne Leerstellen, Bindestriche und sonstigen zusätzlichen Zeichen einzutragen).
- Kennzeichen (Nummernschild) und Land der Fahrzeugregistrierung,
- Gültigkeit der Vignette:
(bei 365-Tages-Vignette, 30-Tages-Vignette, 10-Tages-Vignette und 1-Tages-Vignette hat der Kunde das Datum des Beginns der Vignettengültigkeit einzutragen).
- Identifizierungsangaben zum Kunden:
- Typ (natürliche Person, gemeinnützige Organisation, Unternehmer – Einzelunternehmer bzw. Gesellschaft),
- Handelsname, Adresse des Geschäftssitzes, Identifizierungs- und Steueridentifizierungsangaben (Unternehmer – Einzelunternehmer)/Name und Nachname, Adresse des Wohnsitzes und Staatsangehörigkeit (natürliche Person)/ Handelsname, Adresse des Sitzes, Identifizierungs- und Steueridentifizierungsangaben (Gesellschaft)/Name und Adresse des Sitzes (gemeinnützige Organisation),
- E-Mail-Adresse der Kontaktperson des Kunden.
Am Ende des ausgefüllten Formulars hat der Kunde den Verifizierungscode abzuschreiben und eingetragene Angaben zu bestätigen.
Im folgenden zusammenfassenden Fenster werden alle die vom Kunden eingetragenen Angaben abgebildet. Der Kunde hat die Richtigkeit der eingetragenen Angaben zu kontrollieren – Registrierungsangaben zum Fahrzeug/zu den Fahrzeugen, Typ und Gültigkeit der Vignette bzw. Identifizierungs- und Kontaktangaben. Eventuelle Fehler in Angaben kann der durch das Drücken der Taste Zurück korrigieren. Falls die Angaben richtig sind, wählt der Kunde die Methode der Leistung der Vignettenzahlung und bestätigt alle Angaben.
Im Zahlungstorfenster hat der Kunde die Angaben aus der Zahlungskarte einzutragen. Bei Zahlungskarten, an denen der Name nicht angeführt ist, hat der Kunde den Namen des Karteninhabers einzutragen. Nach der Bestätigung der eingetragenen Zahlungsangaben erfolgt die Zahlungsaktualisierung automatisch. Über das Ergebnis der Autorisierung ist der Kunde mittels einschlägiger Information benachrichtigt.
Bei erfolgreicher Zahlung generiert das System automatisch den Steuerbeleg Bestätigung über Vignettenzahlung, einfache Rechnung (einfacher Einkauf) bzw. Bestätigung über Vignettenzahlung, Rechnung (kollektiver Einkauf) und bietet diese zum Herunterladen an. Dieser Beleg wird zugleich im PDF-Format auch an die eingegebene Kontakt-E-Mail-Adresse des Kunden abgesendet.
Eingehende Informationen über die Vignettenzahlung oder über die Möglichkeiten der Leistung der Vignettenzahlung (Bezahlung der Vignette) finden/bekommen die Kunden:
- auf dem Internetportal www.eznamka.sk in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Leistung der Vignettenzahlung bzw. Methode der Leistung der Vignettenzahlung ,
- telefonisch an der Hotline des Erbringers der Dienstleistung unter 02 32777 777 (für Anrufe aus dem Ausland:+421 2 32777 777), wo die Telefonberater alle sonstigen, die Einreichung von jeweiligen Anträgen betreffenden Fragen klären werden. Die Verfügbarkeit der Hotline in einzelnen Kommunikationssprachen ist in der Sektion Kontakte zu finden.
Alle Rechte und Pflichten der Kunden bei der Leistung der Vignettenzahlung werden durch einschlägige Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen, die in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Dokumente zum Herunterladen (für ausführliche Definition des Begriffs „Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch ) zu finden sind, geregelt.