Nach der Leistung der Vignettenzahlung haben Sie Fehler in den Registrierungsangaben zum Fahrzeug oder in Ihren Kontaktangaben gefunden und Sie wissen nicht, wie man diese korrigiert?

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Wann ist es möglich, eine Korrektur der Angaben im Register der Vignettenzahlungen zu beantragen

Im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Zahlung der Vignette des Verwalters der Erhebung der Vignettenzahlung ist für die Richtigkeit der gelieferten Angaben bei Leistung der Vignettenzahlung ausschlieβlich der Kunde verantwortlich (für ausführliche Definition der Begriffe „Kunde“ und „Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch ), der auch für die Leistung von gerade einer Vignettenzahlung für ein einzigartiges Kennzeichen eines Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs sowie für gerade eine Gültigkeit der Vignettenzahlung (d.h. ein Typ der Vignette) die Verantwortung trägt. Deshalb ist der Kunde verpflichtet, sämtliche, von ihm gelieferten Angaben vor bzw. sofort nach der Leistung der Vignettenzahlung zu kontrollieren.

In Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Zahlung der Vignette des Verwalters der Erhebung der Vignettenzahlung hat der Benutzer im Falle, das die bereitgestellte Anmeldungsangabe des Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs fehlerhaft und/oder unvollständig ist (d. h. er hat einen Fehler oder Tippfehler beim Kennzeichen und/oder beim Land der Fahrzeuganmeldung gefunden), dem Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung die Berichtigung, Ergänzung und/oder Änderung der Anmeldeangaben des Fahrzeugs unverzüglich nach der Feststellung dieser Tatsachen zu melden.

  • im Falle der Vignettenzahlung mittels Internetportal oder der Mobilen Applikation spätestens bis zum Ende des Kalendertags der Vignettenzahlung oder bis zum Beginn der Vignettengültigkeit.
  • im Falle der Vignettenzahlung mittels der Bedienung der Geschäftsstelle spätestens innerhalb von 15 Minuten nach der Durchführung der Vignettenzahlung.

Nach dem Ablauf der oben angeführten Fristen kann ein Antrag auf Berichtigung der Angaben im Register der Vignettenzahlungen (mit Ausnahme der 1-Tages-Vignette) mittels des Internetportals oder mittels der ausgewählten Geschäftsstellen, deren Liste im Internetportal angeführt ist, gestellt werden, und zwar während der Vignettengültigkeit.

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Welche Angaben der Antrag zu enthalten hat

Der Antragsteller füllt das Formular mit der Bezeichnung Antrag auf Berichtigung der Fahrzeugangaben im Register der Vignettenzahlungen aus, wobei er auf Aufforderung des Verwalters der Erhebung der Vignettenzahlung gemeinsam mit dem Antrag auch folgende Belege vorzulegen hat, die die Legitimität der Durchführung der Berichtigung des amtlichen Kennzeichens und/oder Landes der Zulassung des Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs nachweisen:

  • Bestätigung über die Zahlung der Vignette,
  • Bescheinigung über die Registrierung des Fahrzeugs,
  • Bestätigung über das Nichtbestehen der Evidenznummer des Fahrzeugs, ausgestellt von der zuständigen staatlichen Behörde mit dem Zugriff auf die Fahrzeugevidenz des jeweiligen Staates.
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Wie ist der Antrag einzureichen

Der Kunde kann den Antrag auf Korrektur der Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen dem Erbringer der Dienstleistung innerhalb des in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen festgelegten Zeitraum auf die folgende Weise einreichen:

  • an der Geschäftsstelle, wo er die Vignette bezahlt hat,
    (in diesem Fall wird der Antrag auf Korrektur der Angaben zum Fahrzeug im Register von Vignettenzahlungen direkt vom Mitarbeiter der Geschäftsstelle empfangen),
  • direkt durch das Internetportal www.eznamka.sk “ > Art der Einreichung „Antrag“ > Gegenstand „Antrag auf Korrektur der Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen“, (diesem Fall ist es notwendig, den Antrag und alle obengenannten Unterlagen in elektronischer Form vorzulegen).
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Wie verläuft die Erledigung des Antrags

Wenn der Antrag auf Korrektur der Angaben zum Fahrzeug im Register von Vignettenzahlungen begründet ist, der Erbringer der Dienstleistung nimmt die Korrektur des Kennzeichens und/oder des Landes der Registrierung des Fahrzeugs/Anhängerfahrzeugs im Register von Vignettenzahlungen vor stellt dem Antragsteller den Beleg Bestätigung über die Änderung der Angaben zur Vignette aus, den er im PDF-Format an die Kontakt-E-Mail-Adresse des Antragstellers senden wird. Der Mitarbeiter der Geschäftsstelle wird diesen Beleg dem Antragsteller auf Wunsch auch in gedruckter Form ausstellen. Falls der Antragsteller auch die Handynummer eingetragen hat, wird er die Bestätigung über die Änderung der Angaben zur Vignette auch mittels einer SMS-Nachricht bekommen.

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Wo bekommt man weitere Informationen

Eingehende Informationen über die Änderung von Angaben zum Fahrzeug im Register der Vignettenzahlungen finden/bekommen die Kunden:

  • auf dem Internetportal www.eznamka.sk in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Leistung der Vignettenzahlung bzw. Methode der Leistung der Vignettenzahlung ,
  • telefonisch an der Hotline des Erbringers der Dienstleistung unter 02 32777 777 (für Anrufe aus dem Ausland:+421 2 32777 777), wo die Telefonberater alle sonstigen, die Einreichung von jeweiligen Anträgen betreffenden Fragen klären werden. Die Verfügbarkeit der Hotline in einzelnen Kommunikationssprachen ist in der Sektion Kontakte  zu finden.

Alle Rechte und Pflichten der Kunden bei der Leistung der Vignettenzahlung werden durch einschlägige Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen, die in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Dokumente zum Herunterladen  (für ausführliche Definition des Begriffs „Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen“ siehe die Sektion Vignetten, Teil Begriffswörterbuch ) zu finden sind, geregelt.