Wann und wo kann man die Rückerstattung der Zahlung für die gekaufte Vignette beantragen?

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Im Falle, das eine mehrfache Zahlung der Vignette für dasselbe Fahrzeug erfolgte, und zwar unter der Voraussetzung, dass sich die Gültigkeitszeiträume der Vignetten zumindest zum Teil überschneiden

Der Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung erstattet die Vignettenzahlung anhand eines Antrags auf die Rückerstattung der Vignettenzahlung in folgenden Fällen zurück:

  • Im Falle, das eine mehrfache Zahlung der Vignette für dasselbe Fahrzeug erfolgte, und zwar unter der Voraussetzung, dass sich die Gültigkeitszeiträume der Vignetten zumindest zum Teil überschneiden.

Zum Zweck der Durchführung der Rückerstattung der Zahlung sind im Sinne dieses Punktes folgende Belege nachzuweisen:

a) Antrag auf die Rückerstattung der Vignettenzahlung (Formulare in den Dokumenten zum Herunterladen), 

b) Bescheinigung über die Registrierung des Kraftfahrzeugs/Fahrzeugzugs – Fotokopie 

c) Bestätigung über die Zahlung beider Vignetten.

Der Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung erstattet die Zahlung/Zahlungen der später realisierten Vignette/Vignetten.

Im Falle, dass alle erforderlichen Belege nach den oben angeführten Punkten nicht vorgelegt werden, kann die Rückerstattung der Vignettenzahlung nicht stattfinden.

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Im Falle, dass die Zahlung der Vignette für ein Fahrzeug/Fahrzeugzug erfolgte, dass nicht der Vignettenzahlungspflicht unterliegt (Fahrzeuge, die nicht in die Kategorien M1, N1, O1, O2

Der Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung erstattet die Vignettenzahlung anhand eines Antrags auf die Rückerstattung der Vignettenzahlung in folgenden Fällen zurück:

  • Im Falle, dass die Zahlung der Vignette für ein Fahrzeug/Fahrzeugzug erfolgte, dass nicht der Vignettenzahlungspflicht unterliegt (Fahrzeuge, die nicht in die Kategorien M1, N1, O1, O2 fallen).

Zum Zweck der Durchführung der Rückerstattung der Zahlung sind im Sinne dieses Punktes folgende Belege nachzuweisen:

a) Antrag auf die Rückerstattung der Vignettenzahlung (Formulare in den Dokumenten zum Herunterladen), 

b) Bescheinigung über die Registrierung des Kraftfahrzeugs/Fahrzeugzugs – Fotokopie, 

c) Bestätigung über die Zahlung der Vignette.

Im Falle, dass alle erforderlichen Belege nach den oben angeführten Punkten nicht vorgelegt werden, kann die Rückerstattung der Vignettenzahlung nicht stattfinden.

3
Im Falle, dass die Zahlung der Vignette für ein Fahrzeug/Fahrzeugzug erfolgte, das/der von der Zahlung der Vignette befreit ist.

Der Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung erstattet die Vignettenzahlung anhand eines Antrags auf die Rückerstattung der Vignettenzahlung in folgenden Fällen zurück:

  • Im Falle, dass die Zahlung der Vignette für ein Fahrzeug/Fahrzeugzug erfolgte, das/der von der Zahlung der Vignette befreit ist.

Zum Zweck der Durchführung der Rückerstattung der Zahlung sind im Sinne dieses Punktes folgende Belege nachzuweisen:

a) Antrag auf die Rückerstattung der Vignettenzahlung (Formulare in den Dokumenten zum Herunterladen), 

b) Bescheinigung über die Registrierung des Kraftfahrzeugs/Fahrzeugzugs – Fotokopie, 

c) Bestätigung über die Zahlung der Vignette, 

d) Bestätigung über die Registrierung der Befreiung des Fahrzeugs/Fahrzeugzugs von der Vignettenzahlungspflicht.

Der Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung erstattet die Zahlung der Vignette zurück, die erst nach der Registrierung der Befreiung des Fahrzeugs/Fahrzeugzugs von der Vignettenzahlung erfolgte.

Im Falle, dass alle erforderlichen Belege nach den oben angeführten Punkten nicht vorgelegt werden, kann die Rückerstattung der Vignettenzahlung nicht stattfinden.

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Im Falle, dass die Zahlung der Vignette für ein Fahrzeug/Fahrzeugzug mit einem nicht existierenden amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs erfolgte. Unter der Voraussetzung der durchgeführten Berichtigung der Vignette, die an ein nicht existierendes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs bezahlt wurde und gleichzeitig eine weitere Vignette für dasselbe Fahrzeug bezahlt wurde.

Der Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung erstattet die Vignettenzahlung anhand eines Antrags auf die Rückerstattung der Vignettenzahlung in folgenden Fällen zurück:

  • Im Falle, dass die Zahlung der Vignette für ein Fahrzeug/Fahrzeugzug mit einem nicht existierenden amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs erfolgte. Unter der Voraussetzung der durchgeführten Berichtigung der Vignette, die an ein nicht existierendes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs bezahlt wurde und gleichzeitig eine weitere Vignette für dasselbe Fahrzeug bezahlt wurde.

a) Antrag auf die Rückerstattung der Vignettenzahlung (Formulare in den Dokumenten zum Herunterladen), 

b) Bestätigung über die Zahlung der Vignette, 

c) Bestätigung über das Nichtbestehen des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs, ausgestellt von der zuständigen staatlichen Behörde mit dem Zugriff auf die Nationale Fahrzeugevidenz.

Der Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung erstattet die Zahlung der Vignette mit späterer Gültigkeit zurück.

Im Falle, dass alle erforderlichen Belege nach den oben angeführten Punkten nicht vorgelegt werden, kann die Rückerstattung der Vignettenzahlung nicht stattfinden.

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Wie man den Antrag stellt

Den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Anlagen (Belegen) kann der Antragsteller beim Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung wie folgt einreichen:

  • direkt mittels des Internetportals www.eznamka.sk – Sektion „Anträge, Anfragen und Reklamationen“ > Typ der Einreichung „Antrag“ > Gegenstand „Sonstiges > Beschreibung der Einreichung „Rückerstattung der Zahlung“,
  • bei ausgewählten Geschäftsstellen mit Sitz in den Kreisstädten, deren Liste in der Sektion Kontaktstellen Ausgewählte Geschäftsstellen angeführt ist,
  • per Post an die Adresse des Sitzes des Verwalters der Erhebung der Vignettenzahlung.
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Verlauf der Antragserledigung

Der Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung erstattet im Falle, dass der Antrag komplett und begründet ist, die Zahlung der Vignette/Vignetten durch bargeldlose Überweisung auf das im Antrag auf die Rückerstattung der Vignettenzahlung angeführte Konto zurück. Auf Antrag stellt er für den Antragssteller eine Gutschrift aus, die er elektronisch absendet.