Basisinformationen

Am 1. Dezember 2015 hat die Slowakische Republik das elektronische System der Erhebung und Registrierung von  Vignettenzahlungen für die Nutzung ausgewählter Schnellverkehrsstraβeninfrastruktur (nachstehend „elektronisches System der Vignettenerhebung“ genannt) in Betrieb gesetzt. Die Elektronisierung des Systems der Erhebung und Leistung von Vignettenzahlungen bedeutete eine Änderung der Vignettenform – Papiervignetten wurden durch Vignetten in elektronischer Form ersetzt.

Das vignettenpflichtige Straβennetz besteht aus begrenzten Autobahn- und Straβenverkehrsabschnitten (nachstehend „begrenzte Straβenabschnitte“ genannt). Die Liste der begrenzten vignettenpflichtigen Autobahn- und Straβenverkehrsabschnitte wird von dem Verwalter der Erhebung der Vignettenzahlung (Národná diaľničná spoločnosť, a.s.) festgesetzt. Detaillierte Informationen über das Netz der begrenzten vignettenpflichtigen Autobahn- und Straβenverkehrsabschnitte sind im Teil Netz der begrenzten Straβenabschnitte zu finden.

Die Zahlungspflicht für die Autobahnvignette vor der Nutzung vorbehaltener Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte in der Slowakischen Republik  bezieht sich im Allgemeinen auf Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen technischen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Ausgewählte Gruppen dieser Fahrzeuge werden nach Erfüllung der legislativen Bedingungen von der Vignettenpflicht befreit. Genaue Definition der vignettenpflichtigen Fahrzeuge sowie der vignettenfreien Fahrzeuge wird in den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 488/2013 Slg. über Vignette und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der gültigen Fassung (nachstehend „das Gesetz Nr. 488/2013 Slg. über Vignette in der gültigen Fassung“ genannt) festgesetzt. Detaillierte Beschreibung der vignettenpflichtigen Fahrzeuge ist im Teil Vignettenpflichtige Fahrzeuge zu finden, die Beschreibung der Gruppen von vignettenfreien Fahrzeugen ist im Teil Vignettenfreie Fahrzeuge zu finden.

Die Gebühr für die Vignette ist auf einen bestimmten Zeitraum gebunden, ohne Rücksicht auf die gefahrene Strecke bzw. Fahrtenanzahl. In der Slowakischen Republik gibt es Vignetten mit einjähriger, 365-tägiger, 30-tägiger oder 10-tägiger Gültigkeit. Die Höhe der Zahlung für dier Autobahnvignette ist abhängig vom zulässigen technischen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und des Anhängerfahrzeug. Über die Höhe der Zahlung, d.h. über die Preise einzelner Vignettentypen entscheidet die Regierung der Slowakischen Republik in der jeweiligen Verordnung. Detailierte Informationen über aktuelle Typen und Preise der Vignetten sind in der Sektion Typen und Preise der Vignetten angeführt.

 

Beschreibung des Funktionierens des Systems

Das elektronische System der Vignettenerhebung beruht auf der Registrierung von Vignettenpflichtigen Fahrzeugen bzw. Anhängerfahrzeugen im zentralen Register der Vignettenzahlungen, in dem unter anderem Angaben zum konkreten Fahrzeug samt Angaben zum Typ sowie zur Gültigkeit der bezahlten Vignette erfasst werden.

Die Pflicht zur Vignettenzahlung hat der Fahrer eines Fahrzeugs oder eines Fahrzeugzugs vor dem Beginn der Nutzung begrenzter Autobahn- und Schnellverkehrsstraβenabschnitte. Der Fahrzeug- oder Fahrzeugzugbetreiber ist zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflicht zur Vignettenzahlung bei der Nutzung von gebührenpflichtigen Autobahn- und Schnellverkehrsstraβenabschnitte durch Fahrzeuge oder Fahrzeugzüge verpflichtet.

Die E-Vignette kann mittels elektronischer Geschäftskanäle – Internetportal und mobile Applikation für mobile Geräte oder im Netz der Geschäftsstellen – meistens Tankstellen, oder mithilfe der vor allem an den Grenzübergängen angebrachten Selbstbedienungsanlagen bezahlt werden. Die Vignettenzahlung kann mit einer Zahlungskarte (bei Zahlungen mittel Geschäftsstellen, Internetportal, mobiler Applikation und Selbstbedienungsanlagen) oder in bar (bei Zahlungen mittels Geschäftsstellen) erfolgen.

Nach Zahlungsleistung, d.h. nach Bezahlung der Vignette wird ein Beleg (Bestätigung über Vignettenzahlung) ausgestellt, der als Nachweis der Vignettenzahlung und gleichzeitig als Steuerbeleg laut anwendbarer Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik dient. Neben sonstigen obligatorischen Informationen enthält diese Bestätigung die Daten, die sowohl das Fahrzeug (Typ, Kennzeichen und Land der Fahrzeugregistrierung) als auch den Typ und die Gültigkeit der bezahlten Vignette genau identifizieren.

 

Detaillierte Informationen über einzelne Kundenprozesse (z. B. der Umfang der gelieferten Angaben bei Leistung von Vignettenzahlungen, Vorgehensweise und notwendige Belege zur Registrierung von vignettenfreien Fahrzeugen, die Methoden der Leistung von Vignettenzahlungen, die Typen der ausgestellten die Vignettenzahlungen betreffenden Belege, Möglichkeiten der Einreichung von Kundenanfragen, -anträgen und -reklamationen, usw.) sind in der Sektion Kundenservice angeführt.

Die Beschreibung einzelner Typen von Verkaufs- und Kommunikationskanälen samt Angaben zum Umfang der erbrachten Kundendienstleistungen und der Liste der Geschäftsstellen einschlieβlich deren Adressen ist in der Sektion Kontaktstellen zu finden.