Typen der Autobahnvignetten
Die Vignetten in der Slowakischen Republik sind in elektronischer Form. Es handelt sich um eine Gebühr für die Nutzung begrenzter Autobahn und Schnellverkerhsstraβenabschnitte (nachstehend „begrenzte Straβenabschnitte“ genannt), die auf einen bestimmten Zeitraum gebunden ist, abgesehen von der gefahrenen Strecke bzw. der Anzahl von Fahrten.
Typen der Autobahnvignetten für die Nutzung vorbehaltener Autobahn- und Straβenverkehrsabschnitte (nachstehend „vorbehaltene Straβenabschnitte“ genannt) werden in den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 und § 3 des Gesetzes Nr. 488/2013 Gbl. über die Autobahnvignette und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der gültigen Fassung (nachstehend auch als „Gesetz“ bezeichnet) geregelt, anhand welcher die Vignettenzahlung für 365 Tage, 30 Tage, 10 Tage oder 1 Tag geleistet wird, ohne Rücksicht auf die gefahrene Strecke bzw. Fahrtenanzahl, wobei:
- Die Autobahnvignette mit 365-tägiger Gültigkeit gilt 365 Tage ab dem durch den Nutzer bestimmten Tag gültig (einschlieβlich dieses Tags),
- Die Autobahnvignette mit 30-tägiger Gültigkeit gilt 30 Tage ab dem durch den Nutzer bestimmten Tag gültig (einschlieβlich dieses Tags),
- Die Autobahnvignette mit 10-tägiger Gültigkeit gilt 10 Tage ab dem durch den Nutzer bestimmten Tag gültig (einschlieβlich dieses Tags),
- Die Autobahnvignette mit 1-tägiger Gültigkeit ist bis 24:00 Uhr an dem vom Kunden bestimmten Tag gültig.
Der vom Kunden der begrenzten Autobahnabschnitte bestimmte Tag ist der erste Tag der Vignettengültigkeit. Bei der 1-Tages-Vignette ist es zugleich der einzige Tag der Vignettengültigkeit.
Falls eine 30-Tages-Vignette oder eine 10-Tages-Vignette im Dezember gekauft wurde, gilt diese Autobahnvignette auch im Januar des Folgejahres bis zum Ablauf deren Gültigkeit.
Bezahlung der Autobahnvignette
Vorbehaltene mit dem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnete Straßenabschnitte können gem. dem Gesetz nach erfolgter Bezahlung der Autobahnvignette für deren Nutzung genutzt werden. Die Höhe der zu leistenden Zahlung (der Preis) wird durch die „Verordnung der Regierung der Slowakischen Republik Nr. 410/2014 Gbl. zur Höhe der Autobahnvignettenzahlung in der gültigen Fassung“ genannt) festgesetzt, durch welche die Zahlungshöhe (Preis) für die Nutzung vorbehaltener Autobahn- und Schnellstraßen in der jeweils gültigen Fassung bestimmt wird (anschließend auch als "Regierungsverordnung" bezeichnet.
Eine Übersicht der Typen und Preise der im Jahr 2016 gültigen Autobahnvignetten ist der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen (sämtliche Preise sind einschlieβlich MwSt..):
Vignette: FAHRZEUG
365 TAGE
60 €
30 TAGE
17 €
10 TAGE
12 €
1 TAG
5,40 €
Vignette: ANHÄNGERFAHRZEUG
365 TAGE
60 €
30 TAGE
17 €
10 TAGE
12 €
1 TAG
5,40 €
Erforderlicher Typ und Anzahl der Autobahnvignetten
Aufgrund der Bestimmungen des § 2 und § 5 des Gesetzes und im Einklang mit der Bestimmung des § 1 der Regierungsverordnung muss die Zahlung für die Autobahnvignette für das Fahrzeug und im Falle eines Fahrzeugzugs (dessen technisch zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt) — auch für das jeweilige Anhängerfahrzeug geleistet werden.
Die obigen Ausführungen sind in den folgenden tabellarischen Übersichten dargestellt, welche die erforderliche Anzahl und den Typ der bezahlten Autobahnvignetten in Abhängigkeit von der Fahrzeugkategorie und vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugzugs (das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs/das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugzugs wird aufgrund der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I bestimmt) zeigen:
FAHRZEUG
Erforderliche Vignette: FAHRZEUG
FAHRZEUGZUG bis 3,5 Tonnen
Erforderliche Vignette: FAHRZEUG
FAHRZEUGZUG über 3,5 Tonnen
Erforderliche Vignetten: FAHRZEUG + ANHÄNGERFAHRZEUG
WICHTIG:
Im Sinne der obengenannten tatsächlichen und rechtlichen Umständen IST die Leistung der Vignettenzahlung für ein Anhängerfahrzeug bei einem zweispurigen Fahrzeugzug mit Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen NICHT NOTWENDIG, d.h. die Pflicht zur Zahlung der Vignette für die Nutzung begrenzter Autobahn- und Schnellverkehrsstraβenabschnitte bezieht sich ausschlieβlich auf das Fahrzeug.
D. Detaillierte Beschreibung der vignettenpflichtigen Fahrzeuge ist im Teil Vignettenpflichtige Fahrzeuge zu finden. Detaillierte Informationen über die Möglichkeiten der Bezahlung der Vignetten (die Möglichkeiten deren Beschaffung und die Methoden der Leistung der Vignettenzahlungen), über die Überprüfung der Gültigkeitsdauer der bezahlten Vignetten bzw. über die Möglichkeiten der Einreichung von Kundenanfragen, -anträgen bzw. -reklamationen sind in der Sektion Kundenservice zu finden.