Kraft Gesetzes haben Sie einen Anspruch auf die Befreiung von der Vignettenzahlung, aber Sie wissen nicht, wie man diese beantragt?

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Wer kann den Antrag einreichen

Der Antrag auf Registrierung eines vignettenfreien Fahrzeugs oder Fahrzeugzug (nachstehend „Antrag“ genannt) muss direkt vom Betreiber des jeweiligen Fahrzeugs/Fahrzeugzugs eingereicht werden. Wenn es sich um einen Inhaber des Parkausweises  für natürliche Person mit schwerer Behinderung handelt, kann der Antrag auch von einer durch ihn beauftragten Person, z.B. gesetzlicher Vertreter, (nachstehend „Antragsteller“ genannt) eingereicht werden.

Die Liste der Fahrzeug-/Fahrzeugzugruppen, die im Sinne einschlägiger Bestimmungen des Gesetzes Nr. 488/2013 Slg. über Vignette und über die Änderung bestimmter Gesetze in der gültigen Fassung (nachstehend „das Gesetz Nr. 488/2013 Slg. über Vignette in der gültigen Fassung“ genannt) von der Vignettenzahlung befreit sind und zugleich der Pflicht zur Registrierung beim Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen unterliegen, sind in der Sektion Gebührenpflichtige Fahrzeuge, Teil Vignettenfreie Fahrzeuge , angeführt

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Welche Angaben muss der Antrag beinhalten

Die Antragsteller (Inhaber des Schwerbehindertenparkausweises) haben das Formular Antrag auf Befreiung von der Vignettenzahlung für die Nutzung von Autobahnen und Schnellverkehrsstraβen für die Inhaber des Schwerbehindertenparkausweises auszufüllen, in dem sie die folgenden Angaben anführen:

 

  • Identifizierungsangaben zum Antragsteller, der die Befreiung von der Vignettenzahlung beantragt (d.h. Angaben zum Inhaber des Schwerbehindertenparkausweises):
    • Name und Nachname, Geburtsdatum, Adresse des ständigen Wohnsitzes, Staatsangehörigkeit, Personalausweis- oder Reisepassnummer,
    • Kontaktangaben – Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
  • Angaben zum Fahrzeug (oder Fahrzeugzug):
    • Kennzeichen des Fahrzeugs,
    • Land, in welchem das Fahrzeug oder der Fahrzeugzug registriert ist.
  • Anhänge zum Antrag (die das Fahrzeug und die Person des Inhabers des Parkausweises identifizierenden Unterlagen):
    • Kopien beider Seiten der Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil II. oder Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis),
    • Kopien beider Seiten des Parkausweises.

 

Antragsteller (sonstige Gruppen der Antragsteller) haben das Formular Antrag auf Befreiung von der Vignettenzahlung für die Nutzung von Autobahnen und Schnellverkehrsstraβen auszufüllen, in dem sie die folgenden Angaben anführen:

 

  • Identifizierungsangaben zum Fahrzeug-/Fahrzeugzugbetreiber:
    • Bezeichnung, Tag der Stiftung, Adresse des Sitzes
  • Kontaktangaben zum Antragsteller – der zur Handlung im Namen des Betreibers des Fahrzeugs/Fahrzeugzugs berechtigten Person:
    • Name und Nachname, Geburtsdatum, Adresse des ständigen Wohnsitzes, Staatsangehörigkeit, Personalausweis- oder Reisepassnummer,
    • Kontakttelefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
  • Angaben zum Fahrzeug (oder Fahrzeugzug):
    • Kennzeichen des Fahrzeugs/der Fahrzeuge,
    • Land, in welchem das Fahrzeug/die Fahrzeuge oder das Anhängerfahrzeug/die Anhängerfahrzeuge registriert sind.
  • Anhänge zum Antrag (die das Fahrzeug und die Person des Betreibers des Fahrzeugs/Fahrzeugzugs identifizierenden Unterlagen):
    • Kopien beider Seiten der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs/der Fahrzeuge (Zulassungsbescheinigung Teil II. oder Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis),
    • Kopie der Stiftungsurkunde.
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Wie ist der Antrag einzureichen

Die Antragsteller können einen ausgefüllten Antrag samt erforderlichen Anhängen (Unterlagen) dem Erbringer der Dienstleistung auf die folgende Weise einreichen:

 

  • an ausgewählten, in den Regionalstädten befindlichen Geschäftsstellen,
  • direkt durch das Internetportal www.eznamka.sk   > Art der Einreichung „Antrag“ > Gegenstand „Antrag auf Fahrzeugbefreiung“ (in diesem Fall ist es notwendig, den Antrag und alle obengenannten Unterlagen in elektronischer Form vorzulegen).
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Wie verläuft die Erledigung des Antrags

Über die Beurteilung und Erledigung der Anträge auf Registrierung eines vignettenfreien Fahrzeugs oder Fahrzeugzugs entscheidet ausschlieβlich der Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen (Národná diaľničná spoločnosť, a. s.) in möglichst kurzer Zeit. In der Zuständigkeit des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen liegt auch die Zustellung des Beschlusses über die Genehmigung bzw. über die Ablehnung der Registrierung eines vignettenfreien Fahrzeugs oder Fahrzeugzugs an den Antragsteller.

Sollte der Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen dem Antrag stattgeben, so hat er dem Antragsteller die Bestätigung über Registrierung Stellungnahme zum Antrag auf Registrierung von vignettenfreien Fahrzeugen und/oder Fahrzeugzügen – Genehmigung zuzustellen. Die Angaben zum jeweiligen Fahrzeug werden zugleich in die Liste der vignettenfreien Fahrzeuge im Rahmen des zentralen Registers von Vignettenzahlungen eingetragen.

Auf der anderen Seite, sollte der Verwalter der Erhebung von Vignettenzahlungen den Antrag abweisen, hat der dem Antragsteller den Beschluss Stellungnahme zum Antrag auf Registrierung von vignettenfreien Fahrzeugen und/oder Fahrzeugzügen – Ablehnung zuzustellen.

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Wo kann man die Unterlagen zur Einreichung des Antrags finden

Die Antragsteller, die die Registrierung des vignettenfreien Fahrzeugs/Fahrzeugzugs beantragen, finden in der Sektion Kundendienstleistungen, Teil Dokumente zum Herunterladen , die folgenden Unterlagen zur Einreichung des Antrags:

 

  • Formulare Antrag auf Befreiung von der Vignettenzahlung für die Nutzung von Autobahnen und Schnellverkehrsstraβen für die Inhaber des Schwerbehindertenparkausweises bzw. Antrag auf Befreiung von der Vignettenzahlung für die Nutzung von Autobahnen und Schnellverkehrsstraβen
  • Liste der ausgewählten Geschäftsstelle des Erbringers der Dienstleistung, an denen der Antrag auf Registrierung eines vignettenfreien Fahrzeugs eingereicht werden kann,
  • Leitlinie des Erbringers der Dienstleistung für das Verfahren für die Einreichung von Anträgen Antrag auf Befreiung – Verfahren (Schwerbehinderte) bzw. Antrag auf Befreiung – Verfahren (Einrichtungen),
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Erhebung von Vignettenzahlungen.

 

 

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Wo bekommt man weitere Informationen

Eingehende Informationen über das Verfahren für die Registrierung von vignettenfreien Fahrzeugen/Fahrzeugzügen sowie über die Rechte und Pflichten der Betreiber der vignettenfreien Fahrzeuge/Fahrzeugzüge finden/bekommen die Antragsteller:

 

  • auf dem Internetportal www.eznamka.skv in der Sektion Gebührenpflichtige Fahrzeuge, Teil Vignettenfreie Fahrzeuge ,
  • telefonisch an der Hotline des Erbringers der Dienstleistung unter 02 32777 777 (für Anrufe aus dem Ausland:  +421 2 32777 777), wo die Telefonberater alle sonstigen, die Einreichung von jeweiligen Anträgen betreffenden Fragen klären werden. Die Verfügbarkeit der Hotline in einzelnen Kommunikationssprachen ist in der Sektion Kontakte  zu finden.